Autogenes Training nach Prof. H. J. Schultz

AT ist die in der westlichen Welt wohl bekannteste und
am häufigsten praktizierte Form des Entspannungs-
trainings. Sie gehört zu den wichtigsten Standards im
Bereich der Entspannungsverfahren und der positiven
Selbstbeeinflussung.

AT ist gut zu erlernen und bringt, bei regelmäßiger
Übung, zügige Erfolge. Sie bewirkt eine schnelle
Zunahme seelischer, körperlicher und geistiger
Regenerations- und Entspannungsfähigkeit.                                  Arto Lehtinen  

Grundstufe: Die Grundstufe dient hauptsächlich der Entspannung. Erreicht wird dies durch Autosuggestion mittels wiederholung formelhafter Sätze.

  1. Die Schwereübung
  2. Die Wärmeübung
  3. Die Herzübung
  4. Die Atemübung
  5. Die Sonnengeflechtsübung
  6. Die Kopfübung

Sie erlernen die Methode, damit Sie sie selbstständig anwenden, fortführen und in Ihren Alltag integrieren können.

Oberstufe: Die erweiterte Form des AT mit Katathymem Bilderleben.
Voraussetzung für die Übungen der Oberstufe ist die Beherrschung der Übungen der Unterstufe. Sie dient der "aufdeckenden" Selbsterkenntnis durch eine geführte Bildreise.

Autogenes Training, Fantasiereisen und Progressive Muskelrelaxation bei Kindern

Die Durchführung von Entspannungsverfahren stellen bei der Behandlung
zahlreicher psychischer Syndrome und psychosomatischer Störungen häufig eingesetzte und bewährte Therapiebausteine dar.

Durch die Anwendung kommt es zur Verringerung der muskulären Aktivität,
der Erweiterung der peripheren Blutgefäße und zu einer Veränderung der
Atmung im Sinne einer Beruhigung. Vom Kind wird die  Entspannung als Ausgeglichenheit erlebt und fast immer als angenehm empfunden.
Ein positiver Nebeneffekt ist, dass die Kinder die Erfahrung machen, dass
sie durch Selbstinstruktionen in der Lage sind, ihr Verhalten zu steuern.

  • Besonders empfehlenswert bei ADS oder ADHS.

Kurse auf Anfrage unter      Tel     +49 40 486 856
                                          Mobil  0171 99 59 637
                                          Mail    info@augenblick-gaensicke.de

Eine Teilweise Übernahme der Kosten ist als Präventionsmaßnahme nach
§ 20 Abs. 1 SGB V durch diverse Krankenkassen möglich.